Vertragspartnerin
MD-InformatikEinzelfirma
Rosenaustrasse 6A
6032 Emmen
Schweiz
Rechtliches
Die Grundlagen für Leistungen und Dienstleistungen von MD-Informatik.
Stand: 5. August 2026Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Leistungen, Angebote und Verträge von MD-Informatik, soweit sie im Angebot, Vertrag oder bei Vertragsabschluss als anwendbar bezeichnet werden. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.
Angebote von MD-Informatik sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder den Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.
Umfang, Inhalt, Termine und allfällige Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. MD-Informatik erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg schuldet MD-Informatik nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Kundschaft stellt alle Informationen, Zugänge, Inhalte und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, können zu angepassten Terminen und zusätzlichem Aufwand führen.
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot, Vertrag oder der Rechnung. Zahlungsfristen und allfällige Spesen werden dort ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug kann MD-Informatik nach vorgängiger Mahnung Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückstellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für online erworbene und unmittelbar bereitgestellte digitale Software, Lizenzschlüssel, Aktivierungen, Downloads oder Onlinezugänge wird kein freiwilliges Rücktritts-, Rückgabe- oder Erstattungsrecht eingeräumt, sobald die vereinbarte digitale Leistung bereitgestellt oder freigeschaltet wurde. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei nicht vertragsgemässer Leistung oder bei Mängeln, bleiben unberührt. Für Abonnements gelten zusätzlich die im Angebot, im Vertrag oder beim Abschluss angegebenen Kündigungsbedingungen.
Vereinbarte Termine beruhen auf den zum Zeitpunkt der Planung bekannten Voraussetzungen. Verschieben sich Voraussetzungen ausserhalb des Einflussbereichs von MD-Informatik, werden die Termine angemessen angepasst. Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Vorbestehende Rechte, Werkzeuge, Konzepte, Quellcodes, Designs und Unterlagen von MD-Informatik bleiben bei MD-Informatik. Soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist, erhält die Kundschaft nach vollständiger Zahlung ein nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang. Rechte Dritter bleiben vorbehalten.
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich. Personendaten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften bearbeitet. Soweit erforderlich, treffen die Parteien ergänzende Vereinbarungen zur Auftragsbearbeitung.
Die Kundschaft prüft Leistungen nach deren Bereitstellung und meldet erkennbare Mängel innert angemessener Frist. MD-Informatik erhält Gelegenheit zur angemessenen Nachbesserung. Soweit gesetzlich zulässig, haftet MD-Informatik nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
Dauer und Beendigung eines Vertrags richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. Bereits erbrachte Leistungen und entstandener Aufwand sind zu vergüten.
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Emmen, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt und rechtlich zulässig ist.